Karimi-RATGEBER zum deutsch-iranischen Familien- und Erbrecht
Der Ratgeber zum deutsch-iranischen Familien- und Erbrecht soll interessierten Bürgern und Rechtsanwendern eine Orientierungshilfe geben, um sich in dieser schwer zugänglichen Materie zu Recht zu finden. Das Familien- und Erbrecht spiegelt wie kein anderes Gesetzeswerk die gelebte Tradition und die über die Religion vermittelten Werte einer Gesellschaft und eines Landes wider. So kennt das Familien- und Erbrecht der Islamischen Republik Iran eine Vielzahl von tief verwurzelten rechtskulturellen Besonderheiten, die dem deutschen Recht fremd sind. Die Unterschiede zwischen den Regelungen des deutschen Familien- und Erbrechts und den iranisch-rechtlichen Regelungen sind groß. Als Beispiele seien hier die islamisch-rechtlich geprägten Scheidungsgründe, das islamisch-rechtliche Rechtsinstitut der Morgen- bzw. Brautgabe sowie die unterschiedliche gesetzliche Erbfolge in beiden Rechtsordnungen erwähnt.
In der deutschen Rechtspraxis spielen deutsch-iranische Sachverhalte eine nicht unerhebliche Rolle. Sobald iranische Staatsangehörige oder Bürger mit iranischer und deutscher Staatsangehörigkeit, die in Deutschland wohnhaft sind, ehe- und familienrechtliche Fragen haben oder ein Familienangehöriger verstorben ist, liegt ein deutsch-iranischer Sachverhalt vor. Gleiches gilt für Sachverhalte, die sich auf Mischehen und deren Kinder beziehen, die in Deutschland leben. Sowohl bei familien- als auch bei erbrechtlichen Fällen, denen ein deutsch-iranischer Sachverhalt zugrunde liegt, sind eine Vielzahl rechtlicher Besonderheiten zu beachten. Diese Besonderheiten werden im Karimi-Ratgeber dargelegt und erörtert.
Auf dem Gebiet des deutsch-iranischen Familien- und Erbrechts besteht ein offensichtliches Informationsdefizit. Der Kenntnisstand der betroffenen Bürger, aber auch der mit deutsch-iranischen Fragen befassten Behörden und Kirchen sowie Moscheen und Vereine ist auf diesem Gebiet in der Regel gering. Dies liegt zum einen an den Schwierigkeiten, das anzuwendende Recht zutreffend zu bestimmen und für den Fall der Anwendbarkeit des iranischen Rechts die einschlägigen iranischen Rechtsquellen zu ermitteln. Zum anderen führt die Anwendung iranisch-rechtlicher Vorschriften durch die deutschen Behörden und Gerichte sowie durch Rechtsanwälte und Notare nicht selten zu Komplikationen, da die Rechtsanwender mit dem iranischen Recht nicht vertraut sind.
Der Karimi-Ratgeber ist das Ergebnis eines intensiven Austauschs zwischen Theorie und Praxis.
Die Herausgeberin des Ratgebers, Frau Nasrin Karimi, arbeitet seit Jahren als deutsche Rechtsanwältin mit Schwerpunkt auf dem Gebiet des deutsch-iranischen Familien- und Erbrechts. Frau Karimi hat durch ihre jahrelange anwaltliche Tätigkeit große Erfahrung mit der Praxis deutscher Behörden und Gerichte bei der Anwendung iranisch-rechtlicher Regelungen gesammelt. Sie ist mit der Rechtspraxis der iranischen Auslandsvertretungen in Deutschland vertraut.
Rechtsanwältin Karimi
Nasrin Karimi studierte nach dem Abitur in Teheran/Iran an der Freien Universität Berlin Ethnologie und Rechtswissenschaften. Sie war u.a. in einer US-amerikanischen Rechtsanwaltskanzlei in Berkely/Kalifornien sowie als Rechtsreferendarin im Europäischen Parlament tätig.Nasrin Karimi ist Partnerin der Rechtsanwaltssozietät KOCH KARIMI in Berlin. Sie ist Vorstandsmitglied des deutsch-iranischen Juristenvereins. Sie nahm im Jahr 1999 und im Jahre 2000 an Delegationsreisen der Initiative Naher und Mittlerer Osten (NMI) des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) unter Leitung der Bundeswirtschaftsminister a. D. Jürgen W. Möllemann () und Werner Müller in den Iran teil. Frau Rechtsanwältin Karimi nahm ferner an mehreren Fernseh- und Radiosendungen teil, die Fragen des Internationalen Privatrechts und des deutsch-iranischen Familien- und Erbrechts zum Gegenstand hatten. Neben der deutschen Sprache und ihrer persischen Muttersprache beherrscht Nasrin Karimi die englische Sprache in Wort und Schrift.
Zum Ratgeber hat ferner Frau Kabeh Rastin-Tehrani beigetragen. Sie ist ebenfalls Vorstandsmitglied des deutsch-iranischen Juristenvereins. Frau Kabeh Rastin-Tehrani studierte in Berlin Rechtswissenschaften und promoviert derzeit an der Universität Köln über ein Thema zum iranischen Internationalen Privatrecht. Sie war mehrere Jahre für die Kanzlei KOCH KARIMI in Berlin tätig und ist heute als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Max-Planck-Institut für Internationales Privatrecht beschäftigt.